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Kündigungsschutz

Wie sicher ist mein Job?

Von Rainer Nolte, 28.09.09, 21:03h

In Zeiten der Krise wird der Kündigungsschutz oft vernachlässigt. Arbeitnehmer sind verunsichert. Wann kann mir gekündigt werden? Wie kann ich dagegen vorgehen? Die 15 wichtigsten Fragen zum Thema.

Kündigung
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Chefs sind derzeit schnell damit, Arbeitnehmer vor die Tür zu setzen. (Bild: Jupiter)
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Chefs sind derzeit schnell damit, Arbeitnehmer vor die Tür zu setzen. (Bild: Jupiter)
Kündigungsfristen
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Kündigungsfristen
Arbeitnehmer zittern in der Krise um ihren Job, weil Arbeitgeber in der angespannten wirtschaftlichen Lage Personal einsparen müssen. Leider laufen immer mehr Entlassung nicht ganz im Rahmen des Kündigungsschutzes ab - oder es wird sogar der teure Mitarbeiter rausgemobbt. Die Arbeitsgerichte müssen viel mehr Klageverfahren bearbeiten als noch vor einem Jahr und die Tendenz sei weiter steigend.

Viele Leser nutzten die Chance am Stadt-Anzeiger-Telefon ihre Fragen zum Thema „Kündigung“ loszuwerden. Die wichtigsten 15 Fragen an die vier Rechtsanwälte Johannes Lohre, Thorsten Pomberg, Saskia Schneider und Michael Wirges haben wir für Sie zusammengefasst:

1. Ich bin seit fünf Jahren angestellt. Gilt für mich der Kündigungsschutz?

Allgemeiner Kündigungsschutz besteht, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Kündigung mehr als sechs Monate beschäftigt ist und der Beschäftigungsbetrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer hat (für die Zeit bis zum 31. 12. 2003: mehr als fünf Arbeitnehmer). Besteht ein solcher Kündigungsschutz, ist eine ordentliche Kündigung nur begründet, wenn der Arbeitgeber personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe nachweisen kann. Es gibt besonderen Kündigungsschutz für Personengruppen wie Schwangere, Elternzeitler, Betriebsratsmitglieder und auch Schwerbehinderte.

2. Vor einer Woche wurde mir gekündigt. Bis wann kann ich gegen die Kündigung klagen?

Es gilt die gesetzliche Drei-Wochen-Frist. Wenn ein Arbeitnehmer nicht binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagt, gilt diese als wirksam. Selbst wenn der Arbeitgeber in Wahrheit überhaupt keine Kündigungsgründe hatte, endet das Anstellungsverhältnis dann zum Ablauf der Kündigungsfrist.

3. Ich bin seit 20 Jahren angestellt. Kann ich betriebsbedingt einfach gekündigt werden?

Wenn es nicht um eine komplette Stilllegung geht, ist gerichtlich überprüfbar, ob der Arbeitgeber die „richtigen“ Arbeitnehmer gekündigt hat. Dazu hat er unter den vergleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl durchzuführen. In dieser wird anhand der Beschäftigungszeit, des Lebensalters und der Unterhaltspflichten individuell bestimmt, welcher Arbeitnehmer schutzwürdig und damit von einer Kündigung zu verschonen ist.

4. Bin ich als jüngster Arbeitnehmer automatisch der erst dem gekündigt werden darf?

Nicht zwingend. Es gibt theoretisch auch die gesetzliche Leistungsträgerklausel. Demnach können Arbeitgeber besonders wichtige Mitarbeiter, die anhand der Daten der Sozialauswahl eigentlich zu kündigen gewesen wären, von der Kündigung ausnehmen. Das kommt vor Gericht aber nur selten durch, da der Arbeitgeber in den Kündigungsschutzprozessen der gekündigten Arbeitnehmer beweisen muss, dass und aus welchem Grund der nicht gekündigte Arbeitnehmer eine derart herausragende Stellung einnimmt, dass das Unternehmen ohne ihn quasi untergeht.

5. Mein Chef hat mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Soll ich ihn unterschreiben?

Seien Sie sehr vorsichtig. Schaffen Sie keine vollendeten Tatsachen. Der Vertrag sollte vor der Unterschrift ganz genau geprüft werden, da es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt und der Vertrag in aller Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann für Sie nachteilige sozialrechtliche Folgen haben. Da bei der Agentur für Arbeit Aufhebungsverträge wie eigene Kündigungen gewertet werden, drohen immer Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe. Hat der Arbeitnehmer keinen wichtigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (beispielsweise: schwere Krankheit) wird eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängt.

6. Ich befürchte, dass meine Abteilung dicht macht. Wie hoch könnte eine Abfindung sein?

Meist handelt es sich dabei um die Regelabfindung. Diese berechnet sich aus Ihrem Lohn und Ihrer Betriebsangehörigkeit: Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das heißt, falls Sie 3000 Euro brutto im Monat verdienen und zehn Jahre dort angestellt sind, beläuft sich die Regelabfindung auf 15 000 Euro. Dabei handelt es sich um einen Bruttobetrag, der zu versteuern ist. Die früheren Freibeträge bestehen nicht mehr. Es gibt aber keinen Anspruch auf eine Abfindung. Sie wird generell frei verhandelt, beziehungsweise vom Arbeitgeber individuell berechnet. Für die Höhe spielen natürlich die Erfolgsaussichten in einem potenziellen Prozess und auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine Rolle.

7. Ich habe eine Abmahnung erhalten, welche Punkte muss sie erfüllen?

Es muss in dem Schreiben ein konkreter Verstoß dargelegt werden und eine Warnfunktion erfüllt sein. Beispielsweise, dass bei einem Wiederholungsfall eine Kündigung folgt.

8. Ich wohne in Köln, arbeite in Düsseldorf. Welches Gericht ist zuständig?

Es ist in der Regel das Arbeitsgericht der Stadt zuständig, in dem der Sitz des Arbeitgebers oder der Erfüllungsort, der Ort der Arbeitsleistung, liegt. In Ihrem Fall ist dies Düsseldorf. Klauseln in Arbeitsverträgen, die den Gerichtsstand bestimmen, sind übrigens unwirksam.

9. Wer trägt die Kosten bei einem Kündigungs-Prozess?

Jede Partei trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht die eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten zahlt die unterlegene Partei. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 10 500 Euro (Bruttogehalt: 3500 Euro monatlich) werden bei einem Urteil rund 1600 Euro für den Anwalt fällig und bei einem Vergleich etwa 2200 Euro. Hinzukommen gegebenenfalls Werte weiterer Anträge wie Zahlung oder Zeugnisse. Eine Rechtsschutzversicherung würde die Kosten auffangen.

10. Gibt es eine Möglichkeit sich rechtliche Hilfe ohne extra Kosten zu besorgen?

Ja, Gewerkschaftsmitglieder sind beispielsweise über den DGB Rechtsschutz abgesichert. Bundesweit sind rund 360 Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre für die Mitglieder im Einsatz. Die für die Gewerkschaft tätigen Juristen können auch ohne Zulassung als Rechtsanwalt als Bevollmächtigte vor den Arbeitsgerichten auftreten.

11. Kann ich finanzielle Unterstützung beantragen?

In solchen Fällen ist eine Prozesskostenhilfe möglich. Der Staat übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten. Die Prozesskostenhilfe muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden. Neben der Bedürftigkeit, die anhand einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu belegen ist, werden auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses einer Vorprüfung unterzogen. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Bei geringem Einkommen wird Prozesskostenhilfe als Zuschuss gewährt. Ansonsten muss sie in maximal vier Jahren in Raten zurückgezahlt werden. Die Höhe der Raten richtet sich nach dem Einkommen.

12. Kann ich auch ohne Rechtsanwalt Klage einreichen?

Sie könne auch auf einen Anwalt verzichten und an der Rechtsantragstelle, die sich in jedem Arbeitsgericht befindet, die Klage kostenfrei einreichen. Hier findet jedoch keine juristische Beratung statt, da dies dem Gericht aus gesetzlichen Gründen und der Neutralitätspflicht untersagt ist

13. Seit 13 Jahren bin ich in einem Unternehmen, welche Kündigungsfrist gilt?

Wenn keine anderen tariflichen oder anstellungsvertraglichen Regelungen gelten, ist die Frist gesetzlich nach Beschäftigungsjahren festgelegt (siehe Bild oben). Für Sie gilt derzeit eine Kündigungsfrist von fünf Monaten, an die sich Ihr Chef halten muss.

14. Ich leide unter Mobbing an meiner Arbeitsstelle. Was sollte ich unternehmen?

Mobbing ist arbeitsrechtlich ein sehr schwieriges Thema, da es keine genaue Definition gibt. Selbstverständlich kann man auch anwaltlich oder gerichtlich gegen die einzelnen rechtswidrigen Maßnahmen (z.B. Versetzungen) vorgehen und gegebenenfalls materiellen oder immateriellen Schadensersatz bis hin zu Schmerzensgeld geltend machen. Es will nur gut überlegt sein, da es neben den Beweisproblemen vor allem eine weitere Belastung des Arbeitsverhältnisses bedingt, wenn der Arbeitgeber anwaltlich unter Druck oder verklagt wird. Sie sollten in jedem Fall ein Mobbing-Tagebuch führen, in dem Sie präzise notieren, wann und was passiert ist. Einige Institutionen bieten Mobbing-Telefone an, wo Sie Ihre Sorgen loswerden können und Ihnen mit Tipps weitergeholfen wird.

Auch verschiedene psychologische Praxen sind in dem Bereich tätig. Sie arbeiten an der Einstellung der Klienten, um die Situation besser zu beherrschen, oder bereiten sie auf Gespräche mit Betriebsrat oder dem Arbeitgeber vor.

15. Wird in den meisten Betrieben gemobbt und böswillig gekündigt?

Nein, natürlich nicht. Die meisten sind sogar gewissenhaft und ethisch korrekt. So wie es eben auch querulatorische Arbeitnehmer gibt, gibt es aber auch unseriöse Arbeitgeber.



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