Schriftgröße

Job-Angst

Fristlose Kündigung kein Einzelfall

Von Rainer Nolte, 21.09.09, 21:03h, aktualisiert 08.10.09, 13:41h

Weil sie vier Maultaschen geklaut haben soll, wurde eine Altenpflegerin fristlos entlassen. Die Kündigung, die heute vor Gericht verhandelt wird, ist kein Einzelfall: In der Krise können für Chefs schon Kleinigkeiten Anlass für eine Entlassung sein.

Kündigung
Bild vergrößern
Chefs sind derzeit schnell damit, Arbeitnehmer vor die Tür zu setzen. (Bild: Jupiter)
Kündigung
Bild verkleinern
Chefs sind derzeit schnell damit, Arbeitnehmer vor die Tür zu setzen. (Bild: Jupiter)
Eine Altenpflegerin aus Konstanz klagt am Dienstag vor dem Arbeitsgericht in Radolfzell (Baden-Württemberg), weil ihr wegen vier Maultaschen von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt worden ist. Die Frau hatte die Maultaschen mitgenommen und angegeben, diese seien vom Abendessen übrig geblieben. Die Konstanzer Spitalstiftung dagegen erklärte, es habe sich nicht um Essenreste gehandelt, sondern die Mitarbeiterin habe die Maultaschen aus einem Essensbehälter genommen und in einer Tasche versteckt. Weil ein Gütetermin scheiterte, muss sich jetzt das Arbeitsgericht mit dem Fall befassen.

Der Fall ist in der wirtschaftlich angespannten Lage kein Einzelfall. Berühmt wurde der Bäckerlehrling Benjamin Lassak durch einen Brötchenaufstrich im Wert von unter 10 Cent, den er angeblich seinem Arbeitgeber gestohlen hatte. Doch die fristlose Kündigung ist nun auch in zweiter Instanz aufgehoben worden, der Bäcker und Betriebsrat arbeitet wieder bei der Kette.

Steigende Streitfälle vor dem Arbeitsgericht

Offenbar versuchen Unternehmen gerade in Krisenzeiten Mitarbeiter loszuwerden - unter Umgehung des Kündigungsschutzes und der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Ein Indiz dafür sind die steigenden Streitfälle vor dem Arbeitsgericht. Im ersten Halbjahr 2009 wurden 6373 Klageverfahren in Köln eingereicht. "Das sind über zehn Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum", sagt Dr. Hans-Jörg Gäntgen, Direktor des Arbeitsgerichts. "Der Anteil von Bestandsstreitigkeiten, wozu meist Kündigungsschutz-Prozesse gehören, ist um rund 27 Prozent gestiegen." Die Tendenz wird sich wohl noch verstärken. "Denn bisher wurden meist in kleineren Unternehmen Stellen gestrichen und Leiharbeitern gekündigt, oder aber es wird auf Kurzarbeit umgestellt, in solchen Fällen kommt es selten zu arbeitsrechtlichen Streitfällen", erklärt Gäntgen.

Nun seien aber auch die Arbeitsplätze betroffen, bei denen der Kündigungsschutz eine größere Rolle spiele. Auch die Arbeitsgerichte in München und Berlin bestätigen die enorme Zunahme an Klageverfahren.

Ein weiterer Fall: Fünf Jahre war Anita Starke (Name geändert) bei einem Autozulieferer tätig. Fünf Jahre gab es keine Probleme, keine Abmahnung, nichts - aus ihrer Sicht nur gute Arbeit. Doch dann kam die Krise. "Wir bekamen ein Abfindungsangebot", erzählt die 51-Jährige. "Das habe ich aber nicht angenommen, weil ich dort gerne weiterarbeiten wollte." Wenige Tage später lag eine fristlose Kündigung im Briefkasten. "Der Betrieb hat mir vorgeworfen, eine Kollegin geschubst zu haben", schildert sie. Es habe tatsächlich einen Vorfall gegeben, habe eine Mitarbeiterin im Vorbeigehen aus Versehen gerempelt - keine gefährliche Situation und die "Geschubste" zeigte auch keine negative Reaktion. Irgendwie sickerte diese Bagatelle jedoch in die Führungsebene durch, die darin eine Chance sah, die Arbeitnehmerin loszuwerden.

Anita Starke wehrte sich juristisch dagegen. Mit dem Resultat eines Vergleichs. Die Kündigung wurde darin einvernehmlich in eine ordentliche umgewandelt, Starke erhielt ein Zeugnis und eine Abfindung. "Viel lieber hätte ich weitergearbeitet. In meinem Alter ist es jetzt unmöglich, noch einmal eine Stelle für meine Qualifikation zu finden", sagt die 51-Jährige.

Neue Zeitmodelle als Falle

Arbeitsrechtlich tätige Anwälte verzeichnen derzeit wachsende Mandantenzahlen. "Es gibt natürlich viele echte betriebsbedingte Kündigungen, aber auch einige »Konjunktur-Trittbrettfahrer«, die die Gunst der Stunde nutzen und unliebsame oder ältere, teure Mitarbeiter unter Vorwänden loswerden möchten", sagt Dr. Thorsten Pomberg, Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Solche Arbeitgeber sprechen beispielsweise trotz Fehlens relevanter Gründe vermeintlich betriebsbedingte Kündigungen aus oder setzen anstelle einer Kündigung auch auf eine Zermürbungstaktik, mit dem Ziel, den Arbeitnehmer zur Eigenkündigung zu drängen."

So auch der Fall einer allein erziehenden Mutter: Ihr Chef war mit ihrer Elternzeit nicht einverstanden und legte danach plötzlich drei Stunden Pausenzeit fest - damit konnte sie Kind und Job nicht mehr unter einen Hut bringen. Für Arbeitsrechtler Pomberg fallen solche Maßnahmen, wenn sie zielgerichtet sind, unter "Mobbing". Eine eindeutige Definition des Begriffs gibt es nicht. "Mit Mobbing wird untechnisch das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern beschrieben. Dabei geht es unseriösen Arbeitgebern darum, den Arbeitnehmer zu demotivieren und letztlich zur Eigenkündigung zu bringen - wie im Fall der Alleinerziehenden", so der Experte.

Viele dieser Maßnahmen sind rechtlich nicht in Ordnung und vor dem Arbeitsgericht theoretisch isoliert angreifbar. "Auf den Prozessen gegen solche Einzelmaßnahmen wie Versetzung oder Abmahnung steht dann zwar Mobbing meist nicht drauf, aber es steckt drin." Mobbing hat zudem immer eine subjektive Komponente. Richter Hans-Jörg Gäntgen bemerkt immer wieder, "dass Arbeitnehmer Schikanen unterschiedlich bewerten".

Arbeitgeber-Anwälte beobachten vermehrt, dass der Druck für die Mitarbeiter durch die angespannte wirtschaftliche Lage steigt und dies zu Ärger führt. "Es hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer belastbar ist. Wenn er empfindlich ist, wird er die Mehrarbeit als Schikane deuten, auch wenn es gar nicht so ist", sagt Dr. Andreas Müller von der Kanzlei Ehle & Schiller.

Der Kölner Psychologe Dr. Manuel Tusch betreut Menschen, die unter Mobbing im Betrieb leiden. "Wir arbeiten an der inneren Einstellung der Klienten, damit sie die Situation besser beherrschen und ihren Job nicht aufgeben", erklärt Tusch. Tuschs Erfahrung zeigt zudem, dass Arbeitgeber auch die Angst vor dem Jobverlust ausnutzen, frei nach dem Motto "Jetzt müssen wir alle an einer Strippe ziehen". Wer nicht mitziehen könne, zum Beispiel weil er Kinder hat oder ein Elternteil pflegt, werde gedrängt seinen Job aufzugeben. Auch so können Sparpläne umgesetzt und Personal abgebaut werden.

Sterbezimmer

"Immer häufiger höre ich auch, dass jemand ins so genannte »Sterbezimmer« abgeschoben wird", schildert Manuel Tusch. "Meist durch Fusionen entstehen Doppelbesetzungen und einer wird dann so abgegrenzt, dass er keine Aufgaben mehr hat und schließlich selber den Hut nimmt."

In dieses Schema passt auch der Fall einer älteren Mitarbeiterin, die in die EDV-Abteilung versetzt wurde - ohne echte Qualifikation in diesem Bereich. Aufgrund ihrer geringen Vorkenntnisse unterliefen ihr immer wieder Fehler, auf die regelmäßig Abmahnungen folgten. Mit diesen in der Hand drängte das Unternehmen auf eine Kündigung der Mitarbeitern. "Im Verfahren gegen die Versetzung haben sich beide Parteien dann auf eine Altersteilzeitregelung geeinigt, obwohl die Frau lieber bis zum eigentlichen Rentenantritt gearbeitet hätte", erklärt Anwalt Pomberg. Anita Starke hingegen verlor ihre Vollzeitstelle beim Autozulieferer ganz und ist mit 51 Jahren nun unfreiwillig arbeitslos. Für das Unternehmen hat sich der Vergleich trotz der Abfindung gelohnt. Starkes Job wird trotzdem erledigt - von einer Leiharbeiterin.



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Orte des Geschehens

große Karte

Anzeige


Stromvergleich

Tarife vergleichen, wechseln und sparen!
Stromverbrauch kWh/Jahr
Postleitzahl

Brutto / Netto Rechner

Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.) Steuerklasse

Arbeitslosengeldrechner

Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?
Bruttogehalt (jährl. Euro) Steuerklasse
Kinder Ja Nein

Extra


Service


Schätze aus dem Internet


Special


Die 5 beliebtesten Pausenspiele

Mahjongg Fortuna
Zuma
Zuma »
1507 Spieler
Bookworm
Bookworm »
1263 Spieler
Bubble Shooter
Bubble Shooter »
1034 Spieler
Bejeweled 2
Bejeweled 2 »
956 Spieler

Glossar


Kolumne


Extra



KSTA-Service


Service


Top-Links (Anzeige)


Stadtmenschen Community


Dienste